DJU: Anpassung des Veranstaltungs-Sonderfonds

Die Bagatellgrenze von 1.000 Euro kann vielfach nicht erreicht werden, deshalb fordert die DJU, sie auf 500 Euro herabzusetzen. Außerdem sollten in der aktuellen Pandemielage auch „freiwillige“ Absagen über die Ausfallabsicherung kompensiert werden, da eine Kompensation sonst nur erfolgt, wenn Absagen behördlich angeordnet werden, was derzeit kaum der Fall ist. Eine „freiwillige“ Kapazitätsreduzierung um mehr als 75 Prozent muss analog zur behördlich angeordneten Kapazitätsreduzierung die Fördersumme verdoppeln. Die Allianz der Freien Künste und mit ihr die DJU fordert darüber hinaus, die Laufzeit der Wirtschaftlichkeitshilfe umgehend zu verlängern.
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