Baden-Württemberg: Jazzförderung

Festivals können bis zu 8.000 Euro beantragen, Clubs erhalten Fördermittel zur Aufstockung der Gagen. Künstler/-innen sowie Ensembles können sich ebenfalls für Förderungen bewerben. Fördervoraussetzungen und Antragsformulare für die Auftrittsförderung in und außerhalb Baden-Württembergs sind auf der Internetseite des Jaazzverbands Ba-Wü zu finden, wie auch auf der Website des Kunstministeriums. Die Antragsfristen enden am 21. Januar für Förderungen außerhalb Baden-Württembergs und am 31. Januar 2024 für Förderungen im Bundesland. Auf der Bremer jazzahead! wird es 2024 sowohl einen Stand „Jazz Baden-Württemberg“ als auch eine „Clubnight Baden-Württemberg“ geben.
Weiterführende Links:
Kunstministerium von Baden-Württemberg






