BBK Bundesverband: Neue Honorarregeln für Künstler/-Innen

Der Berufsverband bildender Künstler/-innen (BBK) gab bekannt, dass es ab dem 1. Juli 2024 eine garantierte Mindestvergütung für künstlerische Leistungen bei Projekten geben muss, die mehrheitlich mit Mitteln des Bundesressorts für Kultur und Medien gefördert sind. Die jetzt in Kraft getretenen Honoraruntergrenzen richten sich nach den bundesweiten Empfehlungen der Berufs- und Fachverbände. Dazu gehört auch der Musikbereich.
Der Deutsche Musikrat gibt bekannt, dass der Tagessatz 2024 bei 540 Euro liegt, ab 2025 bei 675 Euro.
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Stellungnahme des DMR






