Alarmstufe Rot: Finanzhilfen für Veranstaltungswirtschaft

Alarmstufe RotAlarmstufe RotDas Aktionsbündnis „Alarmstufe Rot“ konnte verhindern, dass es zu einem Ausschluss der Veranstaltungswirtschaft beim aktuellen Novemberprogramm der Bundesregierung und dem damit verbundenen Zugang zu Finanzhilfen kommt. In früheren Entwürfen waren noch 88 Prozent der Betriebe und Soloselbständigen der Veranstaltungswirtschaft ausgeschlossen. Doch nach kontinuierlicher Vermittlung von branchenspezifischen Informationen und etlichen nächtlichen Abstimmungsrunden mit den Ansprechpartner*innen auf Seiten der Bundesregierung konnte das abgewendet werden.

Stattdessen gilt eine Regelung, die für die Veranstaltungswirtschaft den Zugang zum Corona-Hilfsprogramm eröffnet und sichert. Somit sind nicht nur unmittelbar Veranstalter*innen berücksichtigt, die direkt von den Schließungsanordnungen im Rahmen des „Lockdown light“ betroffen sind, sondern unter anderem auch deren Zulieferfirmen. Nach Monaten ohne Umsätze, Erträge und Finanzhilfen ist die aktuelle Entscheidung der Politik für den achten Lockdown-Monat der Veranstaltungsbranche ein Hoffnungszeichen.

Weiterführende Links
„Alarmstufe Rot“

Text
Martin Laurentius

Veröffentlicht am unter News

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