NRW: Honoraruntergrenze

Die Festlegung der Honoraruntergrenzen sei unter Einbeziehung einer unabhängigen Fachkommission und relevanter Verbände erfolgt. Berücksichtigt wurden dabei Art und Dauer der Veranstaltung sowie die Größe des Publikums. HIer bleibt die Frage, inwiefern dies relevant sein kann, wenn etwa ein Free-Jazz-Clubkonzert einem Klassik-Open Air Konzert gegenübergestellt wird. Ist die in den Auftritt investierte Arbeit, wie Komposition, Probe, Organisation, nur dann mehr „wert“, wenn vor einem größeren Publikum gespielt wird?
Um die Wirksamkeit des Pilotprojekts zu überprüfen, sind regelmäßige Evaluierungen geplant. Zuerst Ende 2025 und 2026, danach alle vier Jahre. Ziel ist eine faire Bezahlung für die Künste. Als „nachhaltige und wertschätzende Kulturpolitik, die die Arbeit von Künstlerinnen und Künstlern angemessen honoriert und ihre Bedeutung für die Gesellschaft anerkennt.“ Ein wichtiger und überfälliger erster Schritt, den auch der Bund mit der Einführung von Honoraruntergrenzen für aus Bundesmitteln geförderte Projekte gegangen ist.
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Ministerium Kultur und Wissenschaft NRW





