Spielstätten und Clubs des Jazz und Pop beleben und prägen die Musikszene in Nordrhein-Westfalen. Sie sind wichtiges Umfeld für die Künstler:innen und stellen deren Haupteinnahmequelle durch Liveauftritte dar. Mit kreativen Konzepten bieten diese Spielstätten und Clubs ein vielfältiges Angebot für musikinteressierte Menschen. Die programmatische Kreativität und das Ermöglichen von Kultur zu fördern und zu unterstützen, das haben sich das Nordrhein-Westfalens Ministerium für Kultur und Wissenschaft und der Landesmusikrat NRW mit der Spielstättenprogrammprämie NRW zur Aufgabe gemacht, um herausragende Musikprogramme von Spielstätten und Clubs und deren besondere Rolle als Foren der musikalischen Innovation für das Musikleben in NRW zu würdigen. Die Prämien betragen 5. bis 25.000 Euro.
Antragsberechtigt sind Spielstätten und Clubs, die in kreisfreien Städten mindestens 24 Livemusik-Veranstaltungen pro Jahr nachweisen können, in kreisgebundenen Gemeinden 12 Veranstaltungen. Die Kapazitätsobergrenze beträgt 1.500 Plätze, zudem muss Nachwuchskünstler:innen und regionalen Bands ein Forum geboten werden. Die Anträge für die Saison 2026/27 können bis zum 15. Oktober beim Landesmusikrat NRW per Mail eingereicht werden, Antragsformular und weitere Infos finden sich auf dessen Website zum Download. Eine unabhängige Jury entscheidet über die Vergabe, die Auszahlung ist für diesen Dezember vorgesehen, die Überreichung der Urkunden erfolgt am 8. Dezember durch NRW-Kulturministerin Ina Brandes.