Alarmstufe Rot: Finanzhilfen für Veranstaltungswirtschaft

Stattdessen gilt eine Regelung, die für die Veranstaltungswirtschaft den Zugang zum Corona-Hilfsprogramm eröffnet und sichert. Somit sind nicht nur unmittelbar Veranstalter*innen berücksichtigt, die direkt von den Schließungsanordnungen im Rahmen des „Lockdown light“ betroffen sind, sondern unter anderem auch deren Zulieferfirmen. Nach Monaten ohne Umsätze, Erträge und Finanzhilfen ist die aktuelle Entscheidung der Politik für den achten Lockdown-Monat der Veranstaltungsbranche ein Hoffnungszeichen.
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„Alarmstufe Rot“





